Der Ortsjugendbeauftragte
Aufgabenfelder des Ortsjugendbeauftragten:
- Der Ortsjugendbeauftragten ist verpflichtet:
- die Junghelfer/innen in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.
- die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen.
- unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.
- mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer/innen einzuwirken.
- Der Ortsjugendbeauftragten ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur „THW-Jugend e. V.“ und arbeitet eng mit dem Jugendgruppenleiter zusammen.
- Er wird durch die Führungskräfte und Helfer/innen des Ortsverbandes bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützt.
- Er teilt die Aufsichtspflicht über die Jugendgruppe paritätisch mit dem Jugendgruppenleiter.
- Er stellt die materielle Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege sicher.
- Bei Einsätzen übernimmt der Jugendbetreuer auf Weisung eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab Ortsverband.