Die Helfersprecherin / der Helfersprecher
Die Helfersprechenden sind die Ansprechpersonen für den Ortsbeauftragten im Vorfeld von Entscheidungen, Maßnahmen und Aktionen. Außerden vertreten sie die Belange der Helfer und Helferinnen in THW-bezogenen Gremien, insbesondere in den Vorständen der örtlichen Helfervereinigung e.V. und der Ortsjugend e.V.
Weitere Aufgabenfelder sind:
- Die Mitwirkung bei grundsätzlichen, die ehrenamtlichen Belange betreffenden Angelegenheiten des Ortsverbandes, bei der Abberufung von Ortsbeauftragten sowie der Berufung und Abberufung von stellvertretenden Ortsbeauftragten, Einheitsführern, Unterführern und Jugendbetreuern, bei der Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag, der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern untereinander oder mit dem Ortsbeauftragten auf Antrag eines der Betroffenen oder in Eigeninitiative in Absprache mit dem Ortsbeauftragten.
- Sie können Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem Ortsbeauftragten abzustimmen.
- Im Arbeitsschutzausschuss des Ortsverbandes wirken die Helfersprechenden beratend mit.
- Gemeinsam mit dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern wirken sie bei der Verteilung der Mehraufwandsentschädigung mit.
- Sie wirken im Ortsausschuss an der Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Ortsverbandes mit.
- Bei Veranstaltungen vertreten die Helfersprecherinnen und Helfersprecher das Ehrenamt des Ortsverbandes im Benehmen mit dem Ortsbeauftragten.