Der Ortsbeauftragte

Aufgabenfelder des Ortsbeauftragten:

  • Der Ortsbeauftragte leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung.
  • Dabei vollzieht er das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
  • Der Ortsbeauftragte ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines Ortsverbandes verantwortlich.
  • Im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene.
  • Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des Ortsverbandes.
  • Bei überörtlichen/überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge von der Leitung der Regionalstelle.
  • Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.
  • Er ist Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V.


Chronik der Ortsbeauftragten
Herr Hangen 1952 - 1954
Herr Mürke 1954 - 1955
Herr Stein 1955
Herr Seibert 1955 - 1958
Herr Eilinghaus (kommissarisch) 1958 - 1968
Eberhard Scheder 1968
Wolfgang Wegener 1968 - 1976
Werner Horn 1976 - 1979
Prof. Eckehart Reiß 1979 - 1984
Klaus Köpke 1984 - 1986
Rolf Bartsch 1986 - 1998
Kurt Nannen 1998 - 2003
Werner Opitz 2003 - 2006
Jürgen Behnje 2006 - 2014
Sven Winkler 2014 - 2017
Axel Brandt 2017 - 2019
Jan Theilken (kommissarisch) 2019 - 2021
Prof. Dr. Thorsten Klüner seit 2021