Oldenburg,

Sprechfunkausbildung in Oldenburg - Geheimnisse in besten Händen

Am vergangenen Samstag fand im Ortsverband Oldenburg die Bereichsausbildung Sprechfunk des Regionalbereichs statt. Helferanwärterinnen und -anwärter lernten hier den richtigen Umgang mit den verschiedenen Sprechfunkgeräten und Sprachregelungen im BOS-Funk.

Wenn die Bürger gefragt werden, wem man vertrauen kann, ist die Antwort eindeutig. Die Spitzenreiter sind mit 96% die Einsatzkräfte der Rettungsorganisationen (Quelle: GFK). In den Zeiten, in denen Gaffer Fotos mit dem Smartphone bei Unfällen machen und auch Geld mit Fotos und Videos von Einsätzen zu machen ist, hat das Verpflichtungsgesetz heutzutage eine noch größere Bedeutung als früher. Passend zum 55. Jubiläum des Verpflichtungsgesetzes wurden am Samstag, dem 02.03.2019 bei der Bereichsausbildung Sprechfunk neue Helferinnen und Helfer, aus dem Regionalbereich Oldenburg, über ihre besonderen Pflichten belehrt und zum besonderen Vertrauensverhältnis verpflichtet. 

Das „besondere Vertrauensverhältnis zum Bürger“ von Privatpersonen, die in staatlichem Auftrag handeln, wurde 1974 im Verpflichtungsgesetz geregelt. Es stellt auch rechtlich sicher, dass die Interessen und Privatgeheimnisse der Bürgerinnen und Bürger bei den ehrenamtlichen Einsatzkräften in besten Händen sind. Denn die Begegnung passiert ja meist in den schwächsten Momenten und gerade bei den Sanitätsdiensten auch im intimsten Bereich, den eigenen vier Wänden. Alle Einsatzkräfte sind im Rahmen ihrer Tätigkeit entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. 

Bei der Ausbildung zum Sprechfunker lernten die angehenden THW-Helfer von den Bereichsausbildern Daniel Kaszanics und Jan Theilken den sicheren Umgang mit den speziellen Funkgeräten für Einsätze, wie man im Einsatz Informationen mit den Kameraden bei Feuerwehr, Polizei und Sanitätsdiensten austauscht und die speziellen Kennwörter und Regeln in der Kommunikation untereinander.

Nach erfolgreicher Ausbildung wurden die neuen Helferinnen und Helfer am Ende gemäß Gesetz förmlich verpflichtet. Bei Verstößen unterlegen Sie besonderen Härten des Strafgesetzbuches. So dürfen Kräfte, die gegen das Gesetz verstoßen haben, zum Beispiel später keine öffentlichen Ämter mehr ausüben. Bei den Kameradinnen und Kameraden, die am 02.03. verpflichtet wurden, braucht man sich aber diese Gedanken nicht machen. Bei Ihnen sind die Daten der Bürgerinnen und Bürgern in besten Händen und sie sind nun bestens vorbereitet für ihre Prüfung zur Einsatzkraft am 30.3.2019.


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