Alle fünf Jahre können die Mitglieder eines THW-Ortsverbandes Helfersprecherinnen und Helfersprecher wählen. Wahlberechtigt sind dabei Einsatzkräfte, Junghelferinnen und Junghelfer ab 14 Jahren sowie die Heferinnen und Helfer der Alters- und Ehrengruppe eines Ortsverbandes.
Die Helfersprecherinnen und -Sprecher wirken bei grundsätzlichen, die ehrenamtlichen Belange des Ortsverbandes betreffenden Entscheidungen mit. Das umfasst unter anderem die Abberufung von Ortsbeauftragten sowie der Berufung und Abberufung von stellvertretenden Ortsbeauftragten, Einheitsführern, Unterführern und Jugendbetreuern. Auch bei der Entlassung eines Mitgliedes des Ortsverbandes ohne dessen Antrag, der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helferinnen und Helfern untereinander oder mit dem Ortsbeauftragten sind die Helfersprechenden Zuständig.
Weitere Informationen zu den Helfersprecherinnen und -Sprechern gibt es hier.