Bevor Helferinnen und Helfer des THW in den Einsatz gehen dürfen, müssen sie die Grundausbildung absolvieren. Diese wird abgeschlossen mit der Grundausbildungsprüfung. Am 28.09.2019 fand wieder eine solche Prüfung statt und die Helferanwärterinnen und -anwärter zeigten was sie in den vergangen 6 bis 12 Monaten gelernt haben.
Die Grundausbildung im THW besteht aus verschiedenen Teilbereichen, die vor allem aus der Personen-Rettung und -Bergung stammen, sowie der Beräumung von Trümmern. Ferner lernen die Einsatzkräfte auch die gesundheitlichen und rechtlichen Grundlagen, die es im Einsatz zu beachten gilt.
Die Prüfung gliederte sich dabei in zwei Teile: Eine Theoretische Prüfung, mit diversen Fragen unter anderem aus Rechtlichen, Technischen und Physischen Grundlagen, sowie eine praktische Prüfung mit sechs verschiedenen Stationen, an denen das erlernte Wissen mit dem Gerät und den Techniken der Rettung und Bergung überprüft wird.
Wir gratulieren unseren neuen Helferinnen und Helfern herzlich zu ihrer bestandenen Prüfung und wünschen ihnen viel Erfolg für ihre weitere THW-Zukunft.