Cuxhaven,

THW und Havariekommando vertiefen Zusammenarbeit

Ende Januar gab es eine erneute Ausbildung von Einsatzkräften des Technischen Hilfswerks (THW) durch das Havariekommando (HK). Bereits im vergangenen Jahr wurden ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für die Mitarbeit im Havariestab geschult.

Symbolbild: Havariekommando

Kommt es in den deutschen Bereichen der Nord- und Ostsee sowie auf den Seeschifffahrtsstraßen zu einer Schiffshavarie, wird das Havariekommando mit Sitz in Cuxhaven auf den Plan gerufen. 2019 unterzeichneten THW und HK eine Kooperationsvereinbarung für eine intensivere Zusammenarbeit. 2020 wurden aus diesem Grund bereits erste Einsatzkräfte für die Unterstützung des Havariestabes ausgebildet - Jetzt war eine zweite Gruppe an der Reihe.

Inhalte der Ausbildung im Januar waren die Abläufe und Aufgaben, die im Havariestab anfallen können. Schwerpunkt bildeten dabei die Vorstellung der einzelnen Fachbereiche und Stabsstellen

  •        Maritimes Lagezentrum (MLZ)
  •        Schadstoff- und Schiffsunfallbekämpfung See
  •        Schadstoffunfallbekämpfung Küste
  •        Brandbekämpfung und Verletztenversorgung
  •        Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Eine vertiefende Ausbildung ist für den September angesetzt. Hierbei sollen die Helferinnen und Helfer eine Einführung in die spezielle Technik im Stabsraum erhalten.

Die Zusammenarbeit zwischen dem THW und dem HK ist dabei nichts ganz Neues. Bereits in der Vergangenheit bewältigte das THW Einsätze mit dem HK. Beispielsweise wirkten 2012, nach der Havarie des Containerschiffs „MSC FLAMINIA“, Kräfte der Fachgruppe Führung und Kommunikation über mehrere Wochen im Havariestab mit. Darüber hinaus ergänzt das HK verschiedene Gruppen des THW zur Ölschadensbekämpfung materiell.

Das Havariekommando ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer. Es hat am 1. Januar 2003 seinen Dienst aufgenommen und gewährleistet ein gemeinsames Unfallmanagement auf Nord- und Ostsee. Das Havariekommando bündelt die Verantwortung für die Planung, Vorbereitung, Übung und Durchführung von Maßnahmen zur Verletztenversorgung, zur Schadstoffunfallbekämpfung, zur Brandbekämpfung, zur Hilfeleistung und zur Gefahrenabwehr bezogenen Bergung bei komplexen Schadenslagen auf See sowie einer strukturierten Öffentlichkeitsarbeit.


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