Der Ortsbeauftragte
Aufgabenfelder des Ortsbeauftragten:
- Der Ortsbeauftragte leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung.
- Dabei vollzieht er das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
- Der Ortsbeauftragte ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines Ortsverbandes verantwortlich.
- Im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene.
- Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des Ortsverbandes.
- Bei überörtlichen/überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge von der Leitung der Regionalstelle.
- Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.
- Er ist Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V.
Herr Hangen | 1952 - 1954 |
Herr Mürke | 1954 - 1955 |
Herr Stein | 1955 |
Herr Seibert | 1955 - 1958 |
Herr Eilinghaus (kommissarisch) | 1958 - 1968 |
Eberhard Scheder | 1968 |
Wolfgang Wegener | 1968 - 1976 |
Werner Horn | 1976 - 1979 |
Prof. Eckehart Reiß | 1979 - 1984 |
Klaus Köpke | 1984 - 1986 |
Rolf Bartsch | 1986 - 1998 |
Kurt Nannen | 1998 - 2003 |
Werner Opitz | 2003 - 2006 |
Jürgen Behnje | 2006 - 2014 |
Sven Winkler | 2014 - 2017 |
Axel Brandt | 2017 - 2019 |
Jan Theilken (kommissarisch) | 2019 - 2021 |
Prof. Dr. Thorsten Klüner | seit 2021 |